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Energiepolitik

12.1 Klimaschutzpolitik: Irrweg beenden, Umwelt schützen

Das Klima wandelt sich, solange die Erde existiert. Die Klimaschutzpolitik beruht auf hypothetischen Klima-Modellen basierend auf computergestützten Simulationen des IPCC („Weltklimarat“). Kohlendioxid (CO2) ist kein Schadstoff, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil allen Lebens.

Der IPCC versucht nachzuweisen, dass die von Menschen verursachten CO2-Emissionen zu einer globalen Erwärmung mit schwerwiegenden Folgen für die Menschheit führen. Hierzu beruft man sich auf Computermodelle, deren Aussagen durch Messungen oder Beobachtungen nicht bestätigt werden. Seit die Erde eine Atmosphäre hat, gibt es Kalt- und Warmzeiten. Wir leben heute in einer Warmzeit mit Temperaturen ähnlich der mittelalterlichen und der römischen Warmzeit. Die IPCC-Modelle können diese Klimaänderungen nicht erklären.

Im 20. Jahrhundert stieg die globale Mitteltemperatur um etwa 0,8 Grad. Seit Ende der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts gibt es jedoch im Widerspruch zu den IPCC-Prognosen keinen weiteren Anstieg, obwohl in diesem Zeitraum die CO2-Emissionen stärker denn je gestiegen sind.

IPCC und deutsche Regierung unterschlagen die positive Wirkung des CO2 auf das Pflanzenwachstum und damit auf die Welternährung. Je mehr es davon in der Atmosphäre gibt, umso kräftiger fällt das Pflanzenwachstum aus.

Unter dem Schlagwort „Klimaneutrales Deutschland 2050“ durch „Dekarbonisierung“ missbraucht die deutsche Regierung die steigende CO2-Konzentration zur „Großen Transformation“ der Gesellschaft, mit der Folge, dass die persönliche und wirtschaftliche Freiheit massiv eingeschränkt wird. Die hierzu geplante zwangsweise Senkung der CO2-Emissionen um mehr als 85 Prozent würde den Wirtschaftsstandort schwächen und den Lebensstandard senken. Auf dem Weg dorthin wird auch unsere bisher sichere Stromversorgung destabilisiert und weiter verteuert, außerdem soll die Wärmeerzeugung durch fossile Energieträger praktisch auf Null gebracht werden.

Die AfD sagt daher „Ja zum Umweltschutz“, macht aber Schluss mit der „Klimaschutzpolitik“ und mit den Plänen zur Dekarbonisierung und „Transformation der Gesellschaft“. Die Wahrnehmung des CO2 nur als Schadstoff werden wir beenden und alle Alleingänge Deutschlands zum Reduzieren der CO2-Emissionen unterlassen. CO2-Emissionen wollen wir nicht finanziell belasten. Klimaschutz-Organisationen werden nicht mehr unterstützt.

12.2 Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist nicht reformierbar

Jede erfolgreiche Energiepolitik muss drei Ziele verfolgen. Die Stromerzeugung muss sicher, kostengünstig und umweltverträglich sein. Dieser Dreiklang war im deutschen Energieversorgungs-System immer gegeben, wurde aber mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aufgegeben.

Das EEG und die Energiewende gefährden die Stromversorgung. Sie treiben technisch bedingt den Strompreis hoch. Windenergieanlagen zerstören das Bild unserer Kulturlandschaften und sind überdies für Vögel eine tödliche Gefahr.

Der von Wind und Sonne erzeugte Strom schwankt beständig zwischen Null und voller Leistung. Die installierte Leistung dieser volatilen Stromerzeuger beträgt bereits mehr als 80 Gigawatt und müsste daher ausreichen, Deutschland selbst bei maximalem Verbrauch vollständig mit Strom zu versorgen. Real aber haben diese „EE-Anlagen“ in der Vergangenheit im Durchschnitt nur einen Bruchteil ihrer Nennleistung geliefert, an vielen Tagen im Jahr sogar nur wenige Prozent. Deshalb können diese Anlagen kein einziges herkömmliches Großkraftwerk ersetzen. Außerdem erzwingen sie einen massiven Ausbau der Leitungsnetze, der zu weiteren erheblichen Kosten führt. Die steigende Zahl der volatilen Stromerzeuger gefährdet zunehmend die Netzstabilität. Entsprechend stark ist die Zahl der stabilisierenden Netzeingriffe gestiegen, die nötig wurden, Stromausfälle bis hin zum Totalausfall zu vermeiden.

Das EEG ist staatliche Planwirtschaft und eine Abkehr von der Sozialen Marktwirtschaft. Begründet mit dem „Klimaschutz“ werden die sonst nicht marktfähigen Anlagen massiv subventioniert. Das geschieht durch staatliche Zwangsvermarktung mittels Vorrangeinspeisung und zwanzigjähriger garantierter Einspeisevergütung. Die Kosten dieser Subventionierung von mittlerweile 27 Milliarden EURO jährlich werden mittels EEG-Umlage auf die Verbraucher abgewälzt. Der Strompreis hat sich in den letzten zehn Jahren bereits verdoppelt. Ein Ende dieses Preisanstiegs ist nicht absehbar. Im Ergebnis findet eine gigantische Umverteilung von Vermögen statt, von der Bevölkerung und Wirtschaft hin zu den wenigen Subventionsgewinnern.

Trotz der immer höheren Zahl an EE-Anlagen ist der CO2-Ausstoß seit 2000 wegen des abrupten Ausstiegs aus der Kernenergie unverändert geblieben. Große Flächen, auch in Wäldern, verwandeln sich durch EE-Anlagen in Industriegebiete – mit allen nachteiligen Auswirkungen auf die Natur und die Menschen. Das Gleiche vollzieht sich jetzt mit dem Ausbau der Hochspannungsnetze. Das Errichten weiterer EE-Anlagen stößt an Grenzen.

Flächendeckender Starkwind an wolkenlosen Tagen führt schon jetzt zu nicht nutzbarem Stromüberschuss. Gegenteilige Wetterlagen führen zu elektrischer Unterversorgung, die sich nur durch konventionelle Erzeugung ausgleichen lässt. Überschussstrom zu nutzen, wäre nur mit großen Stromspeichern möglich. Aber die gibt es nicht. Es gilt der Satz: „Ohne große Stromspeicher ist die Energiewende nicht möglich, mit großen Stromspeichern ist sie nicht bezahlbar.“

Es liegen in der Zwischenzeit valide Rechtsgutachten vor, die das EEG als verfassungs- und europarechtswidrig einstufen. Es wird u.a. aufgezeigt, dass die EEG-Umlage zu Unrecht von dem Stromkunden erhoben wird. Das einzig zulässige Finanzierungsinstrument sei die Steuer. Das EEG enthalte auch keine Verpflichtung der Letztverbraucher, die EEG-Umlage zu zahlen.

Die AfD tritt daher dafür ein, das EEG ersatzlos abzuschaffen. Es darf kein Tabu sein, den Umfang bestehender Subventionsverpflichtungen aus dem EEG infrage zu stellen. Die AfD will einzelne Energieträger weder bevorzugen noch benachteiligen. Wir wollen die Vorrangeinspeisung von Strom generell abschaffen. Quoten-/Auktionsmodelle, um mit ihnen staatlich-planwirtschaftliche Ziele in der Energiepolitik durchzusetzen, lehnen wir ab. Netzkosten sind auf alle Stromerzeuger verursachungsgerecht umzulegen. Die Stromsteuer wollen wir streichen und so die Stromkunden sofort entlasten. Unser Ziel ist es, das deutsche Stromversorgungssystem wieder auf jenen Stand der Technik zu bringen, der eine sichere, kostengünstige und umweltverträgliche Stromversorgung sicherstellt. Die AfD wird sich dafür einsetzen, dass das als verfassungs- und europarechtswidrig eingestufte EEG vom Bundesverfassungsgericht geprüft wird.

12.3 Zum Schutz von Mietern und Eigentümern: Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz abschaffen

Durch Verbrennen von Erdgas, Öl und Kohle werden etwa 80 Prozent der global verbrauchten Primärenergie erzeugt und dabei jenes CO2 freigesetzt, das für einen von Menschen induzierten Klimawandel verantwortlich sein soll. Ein Großteil dieser Energie wird für das Erzeugen von Wärme und Kälte in Gebäuden eingesetzt. Da die Dekarbonisierung bis 2050 den CO2-Ausstoß um mehr als 85 Prozent verringern soll, sind die Gebäude nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechend stark zu dämmen. Die erforderliche Restwärme ist gemäß Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) weitestgehend durch „Erneuerbare Energien“ (EE) zu erzeugen.

Wie bei EEG und Energiewende reden Regierung und Profiteure die erforderlichen Kosten zum Umsetzen dieser Maßnahmen klein oder verschweigen sie. Die Kosten liegen auch in diesem Fall bei mehr als 3.000 Milliarden EURO. Tragen müssen diese zusätzlichen Kosten die Gebäudeeigner und Mieter. Wie von Fachleuten nachgewiesen, werden die erhofften Wirkungen nur bei wenigen Gebäudekonstruktionen mit zuvor sehr schlechter Wärmedämmung erreicht. Daneben verursacht das Dämmen an den Gebäuden häufig massive Schäden, als Folge z.B. von mangelhaftem Luftaustausch, aber auch von Durchfeuchtung, Algen- und Pilzbefall der Außenwände. Historische und denkmalgeschützte Fassaden werden zerstört. Zudem erhöhen die überwiegend genutzten Dämmmaterialen aus Polystyrol (Hartschaumplatten) die Brandgefahr.

Ein messbar geringerer Energieverbrauch wird hingegen nur selten erreicht. Oft tritt das Gegenteil ein, da die Dämmmaterialien das Eindringen der durch die Sonne erzeugten Wärme verhindern. Für die Erzeugung von Wärme und Kälte sind die EE gegenüber der Energie aus fossilen und Kernbrennstoffen auch langfristig nicht wettbewerbsfähig. Die seit Jahren immer wieder beschworenen Verknappungsszenarien sind stillschweigend aufgegeben worden. Hightech- Wärme- und Kälteanlagen – z.B. unter Nutzung der Brennwerttechnik und der Kraft-Wärme-Kopplung – lassen für EE nur einen geringen Spielraum. Hierzu zählt die Nutzung von Erd- und Luftwärme mittels Wärmepumpen oder Solarthermie.

Die staatliche Bevormundung der Besitzer von Gebäuden, der Wohneigentümer und Mieter für Maßnahmen zur Wärmedämmung und Erhöhung der Energie-Effizienz in Gebäuden ist zu beenden. EnEV und EEWärmeG führen zu einem rasanten Anstieg der Baukosten und dienen als Rechtfertigung für Luxussanierungen. Dadurch sind die Mieten vieler Wohnungen für Bürger mit mittleren und geringen Einkommen kaum noch bezahlbar. Auch aus diesen Gründen setzt sich die AfD dafür ein, die EnEV und das EEWärmeG ersatzlos zu streichen.

12.4 Bioenergie: Subventionen beenden, Vorrangeinspeisung einstellen

Die „Erneuerbaren Energien“ lieferten 2014 etwa 11 Prozent der in Deutschland verbrauchten Primärenergie. Gut 7 Prozent oder zwei Drittel wurden aus Biomasse gewonnen. Das teilt sich auf zu je 3,3 Prozent in die Wärme- und die Stromerzeugung und zu 0,8 Prozent in die Herstellung von Biotreibstoffen.

Die Wärmeenergie aus Biomasse wird sowohl zu Heizzwecken als auch für Prozesse in der Industrie eingesetzt. Der Strom aus Biomasse wird über das EEG massiv subventioniert. Die Stromgestehungskosten über Biogasanlagen sind mit bis zu 215 EURO je Megawattstunde am höchsten. Der Betrieb solcher Anlagen im ländlichen Raum belastet häufig die Umwelt. Biotreibstoffe werden in großtechnischen Anlagen produziert und über ein Quotensystem indirekt subventioniert. Die Zwangsbeimischung erhöhte den Preis von Diesel und Benzin 2014 um etwa 0,4 Cent je Liter. Wegen des geringen Wirkungsgrades der Photosynthese von weniger als ein Prozent ist der Verbrauch landwirtschaftlicher Nutzfläche für Bioenergie unangemessen groß. Sie steht damit in Konkurrenz zur Erzeugung von Nahrungsmitteln. Dagegen ist es sinnvoll, für das Gewinnen von Bioenergie biologische Abfälle zu verwerten.

Daher setzt sich die AfD dafür ein, die Subventionierung und Vorrangeinspeisung des Stroms aus Biogasanlagen durch Abschaffen des EEG zu beenden. Die Subventionierung der Biokraftstoffe durch das Quotensystem ist einzustellen.

12.5 Fracking: Risiken und Chancen erforschen, nicht ohne Bürgerbeteiligung

Das „Fracking” genannte Verfahren zur Erschließung unterirdischer Energieträger bringt Risiken mit sich, eröffnet aber auch neue Möglichkeiten der Energieversorgung. Wir wollen die Technik, Vorteile und Risiken des Fracking nach den bestehenden strengen deutschen Umwelt- und Bergbaugesetzen erforschen. Sollten die Risiken beherrschbar erscheinen, wollen wir Fracking entwickeln und mögliche Standorte erkunden lassen. Daher setzt sich die AfD dafür ein, das im April 2015 in den Bundestag eingebrachte restriktive „Fracking-Gesetz“ zurückzuziehen.

Über die wirtschaftlichen und politischen Vorteile des Fracking im Vergleich zu den realen Risiken ist die Bevölkerung sachlich zu informieren. Den kommerziellen Einsatz des Fracking zur Erdöl- und Erdgasförderung an neuen Standorten lehnt die AfD ab, solange die Energieversorgung Deutschlands anderweitig sichergestellt ist. Die endgültige Entscheidung über den Einsatz der Fracking-Technik an geeigneten Standorten müssen letztlich die vor Ort betroffenen Bürger fällen.

12.6 Kernenergie: Alternativen erforschen. Bis dahin Laufzeitverlängerung

Die überhasteten Ausstiegsbeschlüsse aus der Kernkraft von 2002 und 2011 waren sachlich nicht begründet und wirtschaftlich schädlich. Solange die Stromversorgung am Ort und zur Zeit der Nachfrage nicht gesichert ist, setzt sich die AfD dafür ein, eine Laufzeitverlängerung der noch in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke übergangsweise zu gestatten. Der Import von Strom aus unsichereren ausländischen Kernkraftwerken ist weder für den Wirtschaftsstandort Deutschland sinnvoll, noch trägt er zur Reduzierung der Risiken durch die Kernkraft bei.

Radioaktive Reststoffe sollten dezentral, zugänglich und katalogisiert in gesicherten Orten eingelagert werden, wo jederzeit der Zugriff möglich ist, um sie mit technischem Fortschritt wieder aufbereiten zu können. Eine zentrale Endlagerung an einem später kaum mehr zugänglichen Ort halten wir für den falschen Weg.

Wir wollen die Forschung zur Kernenergie sowie Reaktorund Kraftwerkstechnik wieder erlauben. Dabei sind selbstverständlich die nötigen Sicherheitsstandards einzuhalten. Die Nutzung der Kernenergie ist jedoch kein Selbstzweck und ihre zukünftige Ersetzung denkbar. Deshalb sind alle übrigen Energieformen weiter mit Nachdruck zu erforschen.